Erblehen — (Beutellehen, Feudastrum), Bauernlehen; solche sind entstanden durch Anwendung lehenrechtlicher Grundsätze auf Bauerngüter. Das E. hatte in Beziehung auf das Recht an der Sache alle Wirkungen des Lehnrechts, soweit diese nämlich nicht durch das… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erblehen — Ẹrb|le|hen 〈n. 14〉 erbl. Bauerngut (durch Anwendung des Lehnsrechtes auf Bauerngüter entstanden) * * * Erblehen, im mittelalterlichen Deutschland ursprünglich nur das vom Vater in direkter Erbfolge auf den Sohn vererbte Lehen, das keinerlei… … Universal-Lexikon
Erblehen — Der Begriff Leh(e)nswesen, auch Feudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen… … Deutsch Wikipedia
Erblehen, das — Das Êrbléhen, des s, plur. ut nom. sing. eine erbliches Lehen, ein Lehen, welches Mann und Weiberlehen zugleich ist; zum Unterschiede von dem bloßen Mannlehen. S. Handlehen. Auch Erbzinsgüter werden zuweilen Erblehen genannt. Daher der… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Erblehen — Ẹrb|le|hen … Die deutsche Rechtschreibung
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